Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die pironex GmbH schließt Verträge über die Entwicklung, den Verkauf und Lieferung von Software- und Hardware-Produkte sowie sonstige Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, sofern keine besonderen Vertragsbedingungen vereinbart wurden. Der Besteller ist zudem der Käufer, sofern er nicht ausdrücklich einen Dritten als Käufer angibt. Kauf- und Lieferbedingungen in den Auftragsformularen des Käufers sind für uns nicht bindend, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma pironex GmbH zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern werden in Ergänzung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, der Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie („Grüne Lieferbedingungen“ – GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern und der Ergänzungsklausel: Erweiterter Eigentumsvorbehalt der ZVEI in der jeweils gültigen Fassung, Vertragsbestandteil eines jeden zwischen der pironex GmbH und dem Besteller geschlossenen Vertrages.

2. Lieferungen (Produkte und Dienstleistungen)

2.1. Preise

Alle Preise sind Preise ohne Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten, d.h. bei Rechnungslegung berechnen wir zum genannten Preis die aktuell gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und die Verpackungs- und Versandkosten.

2.2. Bestellungen

Wir betrachten Aufträge sowie Bestellungen, die online bei uns eingehen ebenso wirksam, wie solche, die per Brief, Fax oder mündlich abgegeben werden.

2.3. Lieferungen / Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren (Elektronik, Software, Entwicklungsergebnisse) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine vom Käufer vorgegebene Lieferfrist ist für uns nur dann verbindlich, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt wurde. Für Folgen verspäteter Lieferungen ist bei Vorliegen von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben, eine Inanspruchnahme ausgeschlossen.

2.4. Versandkosten

Die Versandkosten richten sich nach der Versandart und dem Gewicht des Versandgutes. Teillieferungen durch die pironex GmbH sind zulässig.

2.5. Produktverbesserungen / -ergänzungen

Unsere Produkte werden ständig verbessert, überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Dies kann zu veränderten Inhalten, zu einem veränderten Umfang, zu größerem Nutzwert für den Kunden sowie geändertem Preis führen. Ein Anspruch auf eine kostenlose Bereitstellung verbesserter, aktualisierter Produkte (z.B. Update hinsichtlich bereits früher gekaufter Versionen / Varianten) ist ausgeschlossen.

3. Abgrenzungen im Rahmen von Entwicklungsdienstleistungen

  1. . Bei der pironex GmbH - vor der Auftragsvergabe - vorhandene Arbeitsergebnisse aus vorangegangenen Projekten, werden dem Auftraggeber in kundenspezifisch angepasster Form zur nicht ausschließlichen Nutzung überlassen.
  2. Es wird für die Entwicklung das Designtool Altium in der aktuellen Version verwendet. Die Übernahme der Daten in ein anderes CAD System obliegt dem Auftraggeber.
  3. Nachfolgende Leistungen werden auf Anfrage von der pironex GmbH erbracht:
    1. Lieferung der Elektronikbaugruppe als vollständiges 3D-Step-Model
    2. Release-Tests im Rahmen des übergeordneten Gesamtsystems
    3. Beschaffung von Softwarelizenzen für Entwicklungstools und Betriebssysteme (z.B. Compiler und CAD Systeme) von Drittanbietern
    4. Zulassungen und Zertifizierungen bei externen Prüfinstitute
    5. Test und Prüfequipment für die Serienproduktion f. Ingenieurarbeiten zur Vorbereitung der Massenproduktion
    6. Tests von Missbrauchsszenarien
    7. FMEA Analyse
  4. Baugruppen aus dem 1. Musterdurchlauf sind ausschließlich für den internen Gebrauch unter Laborbedingungen gedacht.
  5. Baugruppen aus dem 2. Musterdurchlauf dienen zur Überprüfung der Entwicklungsergebnisse.

4. Forderungen und Zahlungen

Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, dass die pironex GmbH spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum über den Betrag verfügen kann und kann mit befreiender Wirkung nur an ein von der pironex GmbH angegebenes Bankkonto erfolgen.Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden sämtliche Forderungen, die pironex gegen den Kunden zustehen, sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9% Punkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Die pironex GmbH behält sich vor, für Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zu berechnen. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der pironex GmbH anerkannt sind.

5. Mängelbeseitigung

Sofern die von der pironex GmbH gelieferte bzw. entwickelte Elektronik und Software nicht dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch entsprechen und Abweichungen schriftlich gerügt werden, ist die pironex GmbH innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 12 Monaten zur kostenlosen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Als Fehler gilt jedoch nicht die Produktabweichung im Sinne von Marktneuerungen sowie Irrungen im Rahmen von kundenspezifischen Entwicklungen.Auf die Software- und Hardwarepflege hat der Kunde nur bei Abschluss eines weitergehenden Wartungs- oder Dienstleistungsvertrages Anspruch. Die Pflicht zur Nachbesserung erlischt für die Elektronik und Software, welche der Kunde ändert oder in deren Funktionalität er sonst eingreift.

6. Haftung

Als Lieferant einer Ware oder Dienstleistung haften wir im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Warenwerte oder Honorare. Jede Art von darüber hinausgehendem Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen.Die Haftung der pironex GmbH für Mangelfolgeschäden ist bei der Zusicherung von Eigenschaften auf diejenigen Zusicherungen beschränkt, die ausdrücklich vor dem Eintritt von solchen Folgeschäden schützen sollen. Die pironex GmbH haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit, sofern nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Rostock, Deutschland.

8. Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Rostock, Deutschland.Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.

 

Rostock, 02.01.2018gez. Tino Hülsenbeck (Geschäftsführer)